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Probenahme und Analyse von Asbest

Sichere Prüfung und zertifizierte Analyse von Gefahrstoffen.

Bei älteren Gebäuden bis 1993 wurde Asbest verbaut ohne das man es wusste. Daher ist ein ordnungsgemäßer Umgang mit der Entsorgung von Asbesthaltigen Materialien von entscheidender Bedeutung. Wir bieten sichere und kontrollierte Probenahme sowie professionelle Analysen, um genaue Ergebnisse und die vollständige Einhaltung gesetzlicher Vorschriften einzuhalten.

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Warum Asbesttests verpflichtend sind

Wenn nicht genau bekannt ist, ob asbesthaltige Materialien verbaut wurden, bei Häusern bzw. Baumaßnahmen vor 1993, ist es wichtig eine Gefährdungsbeurteilung stattfinden zu lassen. Dadurch kann im vorhinein beurteilt werden, ob die betroffenen Materialien asbesthaltig sein können.

Asbesttests sind wegen des massiven Gesundheitsrisikos und strenger gesetzlicher Schutzpflichten bei Sanierungen älterer Gebäude verpflichtend. Wer vor dem Jahr 1993 errichtete Bauwerke modernisiert, umbaut oder abreißt, muss sicherstellen, dass keine krebserregenden Fasern freigesetzt werden.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland wurden durch die umfassend novellierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) drastisch verschärft. Für alle Handwerksbetriebe und Bauherren gilt eine klare Sorgfalts- und Erkundungspflicht, um Leben zu schützen und immense Haftungsrisiken abzuwenden.

 

Die unsichtbare Gefahr: Warum Sichtprüfungen versagen

Das Tückische an Asbest ist, dass die Faserstruktur für das menschliche Auge absolut unsichtbar bleibt. Während alte, graue Wellasbestplatten auf dem Dach meist leicht als "Eternit" identifiziert werden können, verhält es sich bei sogenannten verdeckten Asbestprodukten völlig anders.

In Millionen von Gebäuden, die vor dem finalen Asbestverbot am 31. Oktober 1993 gebaut wurden, stecken kleinste Mengen der Faser in alltäglichen Baumaterialien:

  • Fliesenkleber und Spachtedmassen: Besonders häufig betroffen bei Badsanierungen.

  • Putze an Wänden und Decken: Großflächig in Wohnräumen verbaut.

  • Estrichböden und elastische Bodenbeläge: Sowie die darunterliegenden Klebstoffe.

  • Farben, Lacke und Dichtungen: Oft im Bereich von Fenstern und Brandschutztüren.

Sobald ein Handwerker ohne vorherigen Test eine Wand aufschlitzt, Fliesen abschlägt oder eine Decke schleift, werden Milliarden der mikroskopisch kleinen Fasern freigesetzt. Diese verbleiben tagelang in der Raumluft, werden eingeatmet und dringen tief in das Lungengewebe ein.

 

Extreme Gesundheitsrisiken und die Latenzzeit

Die medizinischen Folgen von Asbestfaser-Inhalationen sind unheilbar und verlaufen oft tödlich. Die Fasern besitzen eine nadelartige Struktur, die der Körper nicht abbauen oder ausscheiden kann. Sie verbleiben lebenslang im Organismus und reizen das umliegende Gewebe chronisch.

Daraus resultieren schwere Erkrankungen wie die Asbestose (eine Vernarbung des Lungengewebes), Lungenkrebs oder das Mesotheliom (ein extrem aggressiver Tumor des Ripp- oder Bauchfells). Das Besondere und Gefährliche daran ist die extreme Latenzzeit: Zwischen dem Einatmen der ersten Faser und dem Ausbruch der Krankheit vergehen oft 30 bis 50 Jahre. Ein ungeschützter Moment auf der Baustelle kann somit Jahrzehnte später schwere gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Gesetzliche Vorgaben: Wer muss prüfen?

Die Gefahrstoffverordnung regelt die Pflichten zwischen Veranlassern (Bauherren/Eigentümern) und den ausführenden Betrieben im Detail:

  1. Informationspflicht der Auftraggeber: Bauherren und Immobilienbesitzer sind gesetzlich verpflichtet, die Bau- und Nutzungsgeschichte ihres Gebäudes offenzulegen. Sie müssen den Handwerkern alle verfügbaren Informationen und Unterlagen über potenzielle Schadstoffe zur Verfügung stellen.

  2. Erkundungspflicht der Handwerksbetriebe: Liegen keine eindeutigen Belege vor, dass das Gebäude asbestfrei ist, müssen Handwerksbetriebe vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1993 bedeutet dies in der Praxis, dass zwingend eine technische Beprobung (ein Asbesttest) veranlasst werden muss. Ohne diesen Nachweis dürfen staubintensive Arbeiten an Putzen oder Klebern rechtlich gar nicht erst begonnen werden.

  3. Verschärfte Genehmigungspflichten: Unternehmen benötigen selbst für Abbruch- oder Sanierungsarbeiten mit geringer bis mittlerer Asbestbelastung spezielle behördliche Genehmigungen und müssen qualifizierte Mitarbeiter namentlich nachweisen.

 

Das Risiko falscher Sicherheit: Hohe Anforderungen an Labortests

Ein einfacher Schnelltest für zu Hause reicht nicht aus, um Rechtssicherheit zu erlangen. Da Asbest in Putzen und Farben oft nur in minimalen Spuren vorhanden ist, fordert der Gesetzgeber hochpräzise Analysen. Professionelle Asbest-Materialtests arbeiten mittels Rasterelektronenmikroskopie (REM), um selbst Nachweisgrenzen von 0,001 % sicher zu erfassen. Günstigere Tests mit einer Nachweisgrenze von lediglich 1 % bergen das Risiko, fein verteilte Asbestspuren komplett zu übersehen und Arbeiter einer massiven Gefahr auszusetzen.

 

Fazit

Asbesttests schützen Leben, sichern Handwerksbetriebe vor rechtlichen Schritten und bewahren Bauherren vor immensen Schadensersatzforderungen. Wer die Testpflicht ignoriert, riskiert nicht nur strafrechtliche Konsequenzen wegen des Freisetzens von Gefahrstoffen, sondern setzt wissentlich die eigene Gesundheit und die der Mitmenschen aufs Spiel.

Bereiche, die wir abdecken

Sichere und kontrollierte Asbest-Probenahme

Zertifizierte Laboranalyse

Klare Dokumentation und Handlungsempfehlungen zur Einhaltung von Gesetzen und
Sicherheit

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Was Sie bekommen

Dokumentation zur Vorlage und Abrechnung bei der Versicherung

Schnelle Identifizierung versteckter Lecks

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Vier Schritte zur absoluten Gewissheit.

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Wann Sie diesen Service nutzen sollten

Vor Renovierungs- oder Abbrucharbeiten

Beim Umgang mit älteren Gebäuden

Verdacht auf asbesthaltige Materialien

Einhaltung der Sicherheitsvorschriften

Objektbesichtigungen und Risikobewertungen

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Arbeitsgebiet

NRW : Leckortung im Gebäude und an erdverlegten Trinkwasserleitungen

DE - A - CH - BE - NL: Pool- und Flachdach-Leckortung

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