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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Angebote von:

Stand: 2024

1. Allgemeines

1.1 Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsverbindungen mit
unseren Kunden, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn diese
von der "Die Leckortung Ulrich Büdding" schriftlich bestätigt wurden.

2. Preise

2.1 Die angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies gilt auch für Pauschalpreise. Alle Arbeiten
erfolgen zum Pauschalpreis, außer diese sind anders vereinbart.

3. Zahlung

3.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung
fällig. Eine Beanstandung der Rechnung kann innerhalb von 7 Tagen erfolgen, danach
gilt der Rechnungsbetrag als anerkannt.

3.2 Bei Nichtzahlung innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum, werden
Verzugszinsen in Höhe der jeweils geltenden gesetzlichen Bankzinsen berechnet.

3.3 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist
ausgeschlossen.

4. Leistungen der "Die Leckortung Ulrich
Büdding"

4.1 Alle eingesetzten Messgeräte und technischen Hilfsmittel wurden vor ihrem Einsatz
auf ihre einwandfreie Funktion geprüft.

5. Mess- und Diagnoseleistungen

5.1 Mess- und Diagnoseleistungen werden nach bestem Wissen und den anerkannten
Regeln der Technik durchgeführt. Ein Untersuchungserfolg kann jedoch nicht garantiert
werden. Untersuchungen, die zur Schadensminimierung oder - prävention durchgeführt
werden, werden gemäß AVB § 2 Abs. 1 bzw. VVG § 63 Abs. 1 in Rechnung gestellt,
sofern nicht anders vereinbart. Auch die Feststellung, dass kein Schaden vorliegt, gilt
nicht als erfolglose Untersuchung. Die Arbeiten erfolgen grundsätzlich im
Dienstleistungsvertrag.

5.2 Der Auftraggeber kann auf Wunsch ein detailliertes schriftliches Angebot für die
Mess- und Diagnoseleistungen erhalten. Die bei der Untersuchung ermittelten
Messergebnisse sind Momentaufnahmen zum Zeitpunkt der Messung. Die " Die
Leckortung Ulrich Büdding" gewährleistet die Richtigkeit dieser Messwerte zum
Zeitpunkt der Erhebung.

5.3 Bestimmte Mess- und Diagnoseleistungen erfordern spezifische Voraussetzungen,
die im Angebot beschrieben werden. Werden diese nicht eingehalten, kann keine
Gewährleistung für die Messgenauigkeit übernommen werden.

5.4 Für durch konstruktionsbedingte Gegebenheiten vermeintlich typische
Leckagebilder geöffneter Bereiche übernimmt die "Die Leckortung Ulrich Büdding"
keine Haftung. Die damit verbundenen Kosten trägt der Auftraggeber. Sollte es zu
Mehrfachleckagen kommen, kann es erforderlich sein, mehrere Leckortungen
durchzuführen.

5.5 Für Schäden, die im Rahmen von Druckprüfungen aufgrund von Mängeln (z. B.
marode Leitungen, Kalkablagerungen) an den geprüften Leitungen und deren Folgen
entstehen, wird keine Haftung übernommen.

6. Pflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, falls notwendig, eine ausreichende
Stromversorgung für die eingesetzten Geräte bereitzustellen. Bei Nichtbeachtung
feuer-, baupolizeilicher oder VDE-Vorschriften haftet die "Die Leckortung Ulrich
Büdding" nicht für daraus resultierende Schäden.

6.2 Die anfallenden Stromkosten trägt der Auftraggeber.

7. Haftung

8.1 Die "Die Leckortung Ulrich Büdding" übernimmt keine Haftung für den
unverschuldeten Ausfall oder die Beschädigung der eingesetzten Geräte sowie für
Folgeschäden jeglicher Art.

8.2 Für haftungsrelevante Schäden ist die"Die Leckortung Ulrich Büdding" entsprechend
versichert.

9. Rücktritt

9.1 Betriebsstörungen, höhere Gewalt oder andere Umstände, die die Erfüllung des
Vertrages erheblich erschweren, sowie Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Auftraggebers, berechtigen die "Die Leckortung Ulrich Büdding" zum Rücktritt vom
Auftrag.

9.2 Im Falle eines Rücktritts entstehen dem Auftraggeber keine
Schadensersatzansprüche.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.

11. Salvatorische Klausel

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages unberührt.

12. Leckortung und steuerliche Behandlung

Leckortungsdienste werden ausschließlich im Rahmen von Dienstverträgen
erbracht Da es sich hierbei nicht um steuerlich abzugsfähige Handwerkerleistungen
handelt, werden die Lohnkosten nicht gesondert ausgewiesen.

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Die Leckortung Ulrich Büdding • Düsseldorf

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